logging in or signing up Vorlesung BGB AT 1 WoodRock Download Post to : URL : Related Presentations : Share Add to Flag Embed Email Send to Blogs and Networks Add to Channel Uploaded from authorPOINT Insert YouTube videos in PowerPont slides with aS Desktop Copy embed code: (To copy code, click on the text box) Embed: URL: Thumbnail: WordPress Embed Customize Embed The presentation is successfully added In Your Favorites. Views: 734 Category: Education License: All Rights Reserved Like it (0) Dislike it (0) Added: June 18, 2007 This Presentation is Public Favorites: 0 Presentation Description No description available. Comments Posting comment... Premium member Presentation Transcript Einführung in die Rechtswissenschaft: Einführung in die Rechtswissenschaft Die Funktion des Rechts sowie Begriff, Gegenstandsbereich und Methode der Rechtswissenschaft Recht und Rechtswissenschaft : Recht und Rechtswissenschaft Recht dient der regelorientierten, verfahrensmäßigen Kanalisierung von menschlichen Konflikten. Rechtsordnung ist nicht nur Inbegriff gesetzlicher Normen, sondern auch Inbegriff aller rechtlichen Entscheidungen und aller entscheidungsleitenden Gesichtspunkte. Rechtswissenschaft ist eine Sozialwissenschaft, deren Erkenntnisinteresse sich auf die Produktion verbindlicher (richtiger) Entscheidungen richtet. Slide3: Rechtlich richtiges Entscheiden bezieht sich sowohl auf das Handeln von politischen Gesetzgebern und unabhängigen Richtern als auch auf die nach den Grundsätzen des Rechts stattfindenden Gestaltungsakte von staatlichen und privaten Akteuren. Die Gebote, Verbote und Gewährungen des Rechts wirken nicht nur als Transaktionsbeschränkungen, sondern auch als Transaktionserleichterungen. Die Findung und Begründung von Rechtsentscheidungen richtet sich nach methodischen Regeln, die Konsistenz und Folgerichtigkeit öffentlichen Entscheidens sicherstellen sollen. Juristische Profession und Methode des Entscheidens: Juristische Profession und Methode des Entscheidens Die Produktion von Rechtsentscheidungen wird als Aufgabe der Juristen angesehen, die diese Aufgabe im modernen Rechtsstaat als verfassungsmäßiges Mandat (Art. 92 – 101 GG für die rechtsprechende Gewalt) wahrnehmen. Die Findung und Begründung von Rechts-entscheidungen richtet sich nach methodischen Regeln, die Konsistenz und Folgerichtigkeit öffentlichen Entscheidens sicherstellen sollen. Slide5: Im Zentrum der Methodik steht der Justizsyllogismus: ein bestimmter, nach Verfahrensregeln ermittelter Lebenstatbestand (der Sachverhalt) wird unter die maßgebende, im Wege der Auslegung ermittelte Rechtsnorm subsumiert. Für das Verständnis der Rechtsnorm, geht man von einem Kanon von Interpretationselementen (Wortlaut, systematische Stellung, Entstehungsgeschichte, Zweck der Norm) aus. Slide6: Der Prozess rationalen juristischen Entscheidens bei fehlender Textbindung besteht in einer fachlichen Konsensbildung durch Erörterung und Verwerfung von plausiblen Entscheidungsalternativen, also in einer diskursiven Folgenbewertung verschiedener Entscheidungshypothesen in einem bestimmten Entscheidungsfeld. Das Entscheidungsfeld ist vorgeprägt durch eine Reihe von verbindlichen politischen Grundentscheidungen der Rechtsgemeinschaft, insbesondere das geschriebene Verfassungsrecht. Disziplinen und Materien der Rechtswissenschaft: Disziplinen und Materien der Rechtswissenschaft Innerhalb der Rechtswissenschaft unterscheidet man zwischen der Rechtsdogmatik, der Rechtsgeschichte, der Rechtsvergleichung, der Rechtsphilosophie, der Rechtssoziologie, sowie der Rechtstheorie. Seit den 70er Jahren hat sich die ökonomische Analyse des Rechts als eigenständige Disziplin entwickelt; sie untersucht Rechtsinstitutionen unter ökonomischen Gesichtspunkten. Slide8: In den Rechtsordnungen Mitteleuropas wird von der Grundunterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht ausgegangen. Privatrecht wird dabei als das Koordinierungsrecht zwischen privaten Akteuren verstanden, die im Rahmen der Privatautonomie und der handlungsleitenden Maßstäbe des dispositiven Rechts in den Grenzen des zwingenden Rechts ihre Rechtsverhältnisse gestalten. Öffentliches Recht beschäftigt sich mit den Organisationsnormen des Staates, insbesondere mit den Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern. Wirtschaftsrecht: Die wichtigsten Rechtsentwicklungen haben unter der programmatischen Rubrik des Wirtschaftsrechts stattgefunden, in der die klassische Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht zurücktritt. Moderne Darstellungen des Wirtschaftsrechts begreifen die Materie als das umfassende rechtliche Regelwerk der Koordinierung des Konflikts zwischen den verschiedenen legitimierten Planungsansprüchen privater, staatlicher, parastaatlicher und suprastaatlicher Akteure. Wirtschaftsrecht Privates Wirtschaftsrecht: Unter den für Wirtschaftstransaktionen einschlägigen Rechtsmaterien des Privatrechts i. w. S. hebt sich das Kernfach des Bürgerlichen Rechts heraus. Die Kodifikation des BGB von 1896 enthält neben einem Allgemeinen Teil eine detaillierte Regelung des Schuldrechts (wesentlich: Vertrag und Delikt), des Sachenrechts, des Familienrechts und des Erbrechts. Klassische Materien des Privatrechts sind auch das Handelsrecht (HGB von 1897), einschließlich des in Sondergesetzen geregelten Wertpapierrechts, und das teils in der Kodifikation des HGB, teils in Sondergesetzen (z. B. GmbHG 1892, AktG 1965) geregelte Gesellschaftsrecht. Privates Wirtschaftsrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht: Öffentliches Wirtschaftsrecht Das Verfassungsrecht enthält zahlreiche grundlegende Prinzipien der Wirtschaftsordnung. Hierzu zählen insbesondere die Art. 1, 2, 3, 9, 11, 12, 14, 15, 20, 104a, 109 GG. Auch das Europarecht in seiner Auslegung durch den EuGH geht vom Vorrang wirtschaftlicher Entfaltungs- und Dispositionsfreiheit aus. Das Völkerrecht wendet sich im wachsenden Maße der Regelung von Wirtschaftssachverhalten zu. Slide12: Spezielle Zweige des Verwaltungsrechts beschäftigen sich mit der Überwachung und Wirtschaftsorganisation von Märkten. Zentrale Handlungsform der Verwaltung ist die Einzelfallregelung in Form des rechtsgebundenen Verwaltungsaktes. Bedeutsamer Teil des öffentlichen Wirtschaftsrechts ist das Organisationsrecht der Kammern als Selbstverwaltungskörperschaften der gewerblichen Wirtschaft, der Landwirtschaft und der freien Berufe. Im Rahmen der Handlungsformen des Staates spielt das Steuerrecht eine zentrale Rolle. Rechtsnormen, insbesondere legislative Rechtssetzung: Rechtsnormen, insbesondere legislative Rechtssetzung Rechtssoziologen verstehen Rechtsnormen als Verhaltensregeln, bei deren Übertretung Sanktionen von einer dazu autorisierten (dritten) Instanz erlassen werden. Innerhalb der Grundformen der Normsetzung besteht eine Hierarchie von Normen. Bundesverfassungsrecht bricht einfaches Bundesrecht, dieses wiederum Landesverfassungsrecht und einfaches Landesrecht (Art. 31 GG), dieses wiederum die Rechtssetzung unterstaatlicher Körperschaften. Rechtssetzungsprozesse des modernen Wirtschaftsrechts: Rechtssetzungsprozesse des modernen Wirtschaftsrechts Ältere Grenzerscheinungen der Normsetzung sind die Handelsbräuche, die über die gesetzliche und richterliche Berücksichtigung (vgl. § 346 HGB) wie Normen wirken, wenngleich ihnen der Rechtsnormcharakter abgesprochen wird. Sie grenzen sich dabei vom sog. Handels-gewohnheitsrecht ab, für das neben der einverständlichen Übung des betreffenden Verkehrs-kreises auch dessen besondere Anerkennung als Recht („Rechtsgeltungswille') entscheidend sein soll. Slide15: Ein wichtiger Grenzbereich von Normsetzung und Parteivereinbarung ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz 1976, jetzt §§ 305 ff. BGB). In vielen Bereichen des internationalen Wirtschafts-rechts finden sich Normen, die zwar nicht vom Geltungsgrund her (als Ableitungen des nationalen Rechts oder des Völkerrechts), jedoch von der Wirkung her wie Rechtsnormen gelten. An die Stelle des Kriteriums der staatlichen Legitimität dieser Normen tritt das der internationalen Kompatibilität. Verfahrensrecht und Gerichte: Verfahrensrecht und Gerichte Systemmerkmal der Rechtsordnungen ist die Trennung zwischen materiellen (im Privatrecht zentral: Anspruch, definiert in § 194 Abs. 1 BGB; im öffentlichen Recht u. a. subjektives öffentliches Recht) und formellen Recht. Als formelles Recht werden die Verfahrensordnungen des gerichtlichen Prozesses bezeichnet. Diese enthalten Zuständigkeitsregeln und Regeln über den Ablauf und die Entscheidungsform des Verfahrens zur Behandlung divergierender Sach- und Rechtsbehauptungen der Parteien. You do not have the permission to view this presentation. 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Rechtsordnung ist nicht nur Inbegriff gesetzlicher Normen, sondern auch Inbegriff aller rechtlichen Entscheidungen und aller entscheidungsleitenden Gesichtspunkte. Rechtswissenschaft ist eine Sozialwissenschaft, deren Erkenntnisinteresse sich auf die Produktion verbindlicher (richtiger) Entscheidungen richtet. Slide3: Rechtlich richtiges Entscheiden bezieht sich sowohl auf das Handeln von politischen Gesetzgebern und unabhängigen Richtern als auch auf die nach den Grundsätzen des Rechts stattfindenden Gestaltungsakte von staatlichen und privaten Akteuren. Die Gebote, Verbote und Gewährungen des Rechts wirken nicht nur als Transaktionsbeschränkungen, sondern auch als Transaktionserleichterungen. Die Findung und Begründung von Rechtsentscheidungen richtet sich nach methodischen Regeln, die Konsistenz und Folgerichtigkeit öffentlichen Entscheidens sicherstellen sollen. Juristische Profession und Methode des Entscheidens: Juristische Profession und Methode des Entscheidens Die Produktion von Rechtsentscheidungen wird als Aufgabe der Juristen angesehen, die diese Aufgabe im modernen Rechtsstaat als verfassungsmäßiges Mandat (Art. 92 – 101 GG für die rechtsprechende Gewalt) wahrnehmen. Die Findung und Begründung von Rechts-entscheidungen richtet sich nach methodischen Regeln, die Konsistenz und Folgerichtigkeit öffentlichen Entscheidens sicherstellen sollen. Slide5: Im Zentrum der Methodik steht der Justizsyllogismus: ein bestimmter, nach Verfahrensregeln ermittelter Lebenstatbestand (der Sachverhalt) wird unter die maßgebende, im Wege der Auslegung ermittelte Rechtsnorm subsumiert. Für das Verständnis der Rechtsnorm, geht man von einem Kanon von Interpretationselementen (Wortlaut, systematische Stellung, Entstehungsgeschichte, Zweck der Norm) aus. Slide6: Der Prozess rationalen juristischen Entscheidens bei fehlender Textbindung besteht in einer fachlichen Konsensbildung durch Erörterung und Verwerfung von plausiblen Entscheidungsalternativen, also in einer diskursiven Folgenbewertung verschiedener Entscheidungshypothesen in einem bestimmten Entscheidungsfeld. Das Entscheidungsfeld ist vorgeprägt durch eine Reihe von verbindlichen politischen Grundentscheidungen der Rechtsgemeinschaft, insbesondere das geschriebene Verfassungsrecht. Disziplinen und Materien der Rechtswissenschaft: Disziplinen und Materien der Rechtswissenschaft Innerhalb der Rechtswissenschaft unterscheidet man zwischen der Rechtsdogmatik, der Rechtsgeschichte, der Rechtsvergleichung, der Rechtsphilosophie, der Rechtssoziologie, sowie der Rechtstheorie. Seit den 70er Jahren hat sich die ökonomische Analyse des Rechts als eigenständige Disziplin entwickelt; sie untersucht Rechtsinstitutionen unter ökonomischen Gesichtspunkten. Slide8: In den Rechtsordnungen Mitteleuropas wird von der Grundunterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht ausgegangen. Privatrecht wird dabei als das Koordinierungsrecht zwischen privaten Akteuren verstanden, die im Rahmen der Privatautonomie und der handlungsleitenden Maßstäbe des dispositiven Rechts in den Grenzen des zwingenden Rechts ihre Rechtsverhältnisse gestalten. Öffentliches Recht beschäftigt sich mit den Organisationsnormen des Staates, insbesondere mit den Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern. Wirtschaftsrecht: Die wichtigsten Rechtsentwicklungen haben unter der programmatischen Rubrik des Wirtschaftsrechts stattgefunden, in der die klassische Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht zurücktritt. Moderne Darstellungen des Wirtschaftsrechts begreifen die Materie als das umfassende rechtliche Regelwerk der Koordinierung des Konflikts zwischen den verschiedenen legitimierten Planungsansprüchen privater, staatlicher, parastaatlicher und suprastaatlicher Akteure. Wirtschaftsrecht Privates Wirtschaftsrecht: Unter den für Wirtschaftstransaktionen einschlägigen Rechtsmaterien des Privatrechts i. w. S. hebt sich das Kernfach des Bürgerlichen Rechts heraus. Die Kodifikation des BGB von 1896 enthält neben einem Allgemeinen Teil eine detaillierte Regelung des Schuldrechts (wesentlich: Vertrag und Delikt), des Sachenrechts, des Familienrechts und des Erbrechts. Klassische Materien des Privatrechts sind auch das Handelsrecht (HGB von 1897), einschließlich des in Sondergesetzen geregelten Wertpapierrechts, und das teils in der Kodifikation des HGB, teils in Sondergesetzen (z. B. GmbHG 1892, AktG 1965) geregelte Gesellschaftsrecht. Privates Wirtschaftsrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht: Öffentliches Wirtschaftsrecht Das Verfassungsrecht enthält zahlreiche grundlegende Prinzipien der Wirtschaftsordnung. Hierzu zählen insbesondere die Art. 1, 2, 3, 9, 11, 12, 14, 15, 20, 104a, 109 GG. Auch das Europarecht in seiner Auslegung durch den EuGH geht vom Vorrang wirtschaftlicher Entfaltungs- und Dispositionsfreiheit aus. Das Völkerrecht wendet sich im wachsenden Maße der Regelung von Wirtschaftssachverhalten zu. Slide12: Spezielle Zweige des Verwaltungsrechts beschäftigen sich mit der Überwachung und Wirtschaftsorganisation von Märkten. Zentrale Handlungsform der Verwaltung ist die Einzelfallregelung in Form des rechtsgebundenen Verwaltungsaktes. Bedeutsamer Teil des öffentlichen Wirtschaftsrechts ist das Organisationsrecht der Kammern als Selbstverwaltungskörperschaften der gewerblichen Wirtschaft, der Landwirtschaft und der freien Berufe. Im Rahmen der Handlungsformen des Staates spielt das Steuerrecht eine zentrale Rolle. Rechtsnormen, insbesondere legislative Rechtssetzung: Rechtsnormen, insbesondere legislative Rechtssetzung Rechtssoziologen verstehen Rechtsnormen als Verhaltensregeln, bei deren Übertretung Sanktionen von einer dazu autorisierten (dritten) Instanz erlassen werden. Innerhalb der Grundformen der Normsetzung besteht eine Hierarchie von Normen. Bundesverfassungsrecht bricht einfaches Bundesrecht, dieses wiederum Landesverfassungsrecht und einfaches Landesrecht (Art. 31 GG), dieses wiederum die Rechtssetzung unterstaatlicher Körperschaften. Rechtssetzungsprozesse des modernen Wirtschaftsrechts: Rechtssetzungsprozesse des modernen Wirtschaftsrechts Ältere Grenzerscheinungen der Normsetzung sind die Handelsbräuche, die über die gesetzliche und richterliche Berücksichtigung (vgl. § 346 HGB) wie Normen wirken, wenngleich ihnen der Rechtsnormcharakter abgesprochen wird. Sie grenzen sich dabei vom sog. Handels-gewohnheitsrecht ab, für das neben der einverständlichen Übung des betreffenden Verkehrs-kreises auch dessen besondere Anerkennung als Recht („Rechtsgeltungswille') entscheidend sein soll. Slide15: Ein wichtiger Grenzbereich von Normsetzung und Parteivereinbarung ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz 1976, jetzt §§ 305 ff. BGB). In vielen Bereichen des internationalen Wirtschafts-rechts finden sich Normen, die zwar nicht vom Geltungsgrund her (als Ableitungen des nationalen Rechts oder des Völkerrechts), jedoch von der Wirkung her wie Rechtsnormen gelten. An die Stelle des Kriteriums der staatlichen Legitimität dieser Normen tritt das der internationalen Kompatibilität. Verfahrensrecht und Gerichte: Verfahrensrecht und Gerichte Systemmerkmal der Rechtsordnungen ist die Trennung zwischen materiellen (im Privatrecht zentral: Anspruch, definiert in § 194 Abs. 1 BGB; im öffentlichen Recht u. a. subjektives öffentliches Recht) und formellen Recht. Als formelles Recht werden die Verfahrensordnungen des gerichtlichen Prozesses bezeichnet. Diese enthalten Zuständigkeitsregeln und Regeln über den Ablauf und die Entscheidungsform des Verfahrens zur Behandlung divergierender Sach- und Rechtsbehauptungen der Parteien.